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  Gesetzliche Auflagen zur Tierkörperbestattung
 


1. Die Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalten

Die Klein- und Haustierkadaver werden zusammen mit Großtierkadavern (Rinder, Pferde) unter Druck (3 bar) und bei 130° C verarbeitet. Die gewonnene Substanz dient zur Herstellung von unterschiedlichen Produkten wie Biodiesel und Ersatzbrennstoff. Näheres erfahren Sie bei den örtlichen Tierkörperbeseitigungsbetrieben.

2. Das Vergraben der Kleintierkörper

Einzelne kleine Tierkörper dürfen auf dem eigenen Grundstück unter einer 50 bis 80 cm dicken Erdschicht vergraben werden. Das Grundstück darf nicht in der Nähe von Wasserschutzgebieten, öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.

3. Die Einäscherung der Tierkörper

Aus emotionellen und hygienischen Gründen stellen die beiden erstgenannten Möglichkeiten oft keine befriedigende Alternative dar. Die Kremierung der Tiere in einem Tierkrematorium ist dagegen eine saubere und umweltschonende Abschiednahme. Dabei besteht die Möglichkeit, die Asche des Tieres auf einer grünen Wiese verstreuen zu lassen (anonyme Bestattung) oder sie in einer Tierurne zurück zu bekommen (Urnenbestattung).

 
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